Stellenausschreibung: hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden (m/w/d)

In der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ mit Sitz in 99334 Amt Wachsenburg, OT Kirchheim, Mönchsgasse 81 ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle des/der

hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden (m/w/d)

zu besetzen.

Die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ befindet sich im Ilm-Kreis und besteht aus 7 Mitgliedsgemeinden mit insgesamt 4.111 Einwohnern (Stand 31.12.2018). Die Mitgliedsgemeinden sind: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben.

Die Mitgliedsgemeinden verfolgen das Ziel, sich mittelfristig zu einer Landgemeinde zusammenzuschließen.

Der/Die Gemeinschaftsvorsitzende wird nach der Wahl durch die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre (§ 48 Absatz 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung –ThürKO-).

Die Stelle ist nach der Thüringer Kommunalbesoldungsverordnung –ThürKomBesV- mit der Besoldungsgruppe A 14 bewertet.

Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit ‑ThürDaufwEV- gewährt

 

Der/Die Gemeinschaftsvorsitzende ist innerorganlich zuständig für:

  • alle Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach § 47 Abs. 1 Satz 1 ThürKO,
  • die Aufgaben, die der Verwaltungsgemeinschaft durch Vorschriften außerhalb der ThürKO übertragen sind,
  • die Personalangelegenheiten nach der einschränkenden Bestimmung des § 29 Abs. 3 ThürKO,
  • die laufenden Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m. § 33 Abs. 2 ThürKGG und i.V.m. § 29 Abs. 2 ThürKO
  • die Vorbereitung und den Vollzug der Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m. § 33 Abs. 1 und 2 ThürKGG,
  • die Organisation der Dienststelle der Verwaltungsgemeinschaft nach § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m. § 33 Abs. 2 ThürKGG und i.V.m. § 29 Abs. 1 ThürKO,
  • die Vertretung der Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m. § 33 Abs. 1 ThürKGG.
  • Eilentscheidungen der Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m. § 33 Abs. 2 ThürKGG und i.V.m. § 30 ThürKO.

Im Bereich der Angelegenheiten, die die Verwaltungsgemeinschaft kraft Gesetzes anstelle der Mitgliedsgemeinden wahrnimmt (übertragener Wirkungskreis), ist der/die Gemeinschaftsvorsitzende ausschließlich zuständig.

Auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden erledigt der/die Gemeinschaftsvorsitzende in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Mitgliedsgemeinden keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Darüber hinaus obliegen ihm/ihr die verwaltungsgemäße Vorbereitung und der verwaltungsmäßige Vollzug der Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden.

Zusätzlich obliegt dem / der Gemeinschaftsvorsitzenden die Unterstützung der Gemeinden bei der Vorbereitung der Gründung der Landgemeinde.

Neben den Aufgaben des/der Gemeinschaftsvorsitzenden ist nach dem Erfordernis der Geschäftsverteilung und Aufgabengliederung einer kleinen Kommunalverwaltung auch die Funktion des/der Amtsleiters/in des Haupt- und Ordnungsamtes mit zu übernehmen.

Gesucht wird eine überdurchschnittlich engagierte, verantwortungsbewusste und flexible Persönlichkeit, die in der Lage ist, mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten vertrauensvoll zusammenzuarbeiten sowie die Verwaltung bürgernah, wirtschaftlich und leistungsorientiert zu führen.

Bewerber/-innen sollten für das Amt die erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkenntnis, insbesondere im allgemeinen Verwaltungsrecht sowie dem kommunalen Haushaltsrecht besitzen. Erwartet werden der erfolgreiche Abschluss eines Fachhochschul- oder Hochschulstudiums, vorzugsweise mit verwaltungsrechtlichem Einschlag.

Der/Die Bewerber/in sollte umfassende Kenntnisse der regionalen Verhältnisse besitzen und im Besitz eines gültigen PKW-Führerscheins sein.

Wünschenswert ist, dass der/die Bewerber/in seinen/ihren Wohnsitz im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ hat bzw. dorthin verlegt.

Nachweisliche Erfahrungen auf dem Gebiet der Kommunalverwaltung bzw. im kommunalpolitischen Bereich im Haupt- oder Ehrenamt werden erwartet.   

Außerdem muss der/die Bewerber/in die Voraussetzungen nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz –ThürLaufbG- i.V.m. § 110 und § 5 Abs. 2 Thüringer Beamtengesetz –ThürBG- und § 7 Beamtenstatusgesetz ‑BeamtStG- für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllen.

Bewerbungen mit den aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse und lückenlosem Tätigkeitsnachweis) sind unter dem Kennwort – Gemeinschaftsvorsitzender (m/w/d) – bis zum 06.01.2020 an die

Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“
Personalamt
Mönchsgasse 81
OT Kirchheim
99334 Amt Wachsenburg

zu richten.

Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben in der Verwaltungsgemeinschaft und werden nicht zurückgesandt.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet.

Mit Abgabe der Bewerbung stimmen die Bewerber/-innen der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden zu.
Diese Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren verwendet und für die Dauer des Verfahrens gespeichert und nach Abschluss gelöscht.

 

Am Flugplatz 10
99310 Osthausen-Wülfershausen
Telefon: 036200/6240
Fax: 036200/62444
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