die Ihnen einen Überblick über deren Mitgliedgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben sowie die Verwaltung und die Kindertageseinrichtungen geben.
Bekanntmachung der Öffentlichkeit über die Veröffentlichung der Lärmkarten 2022
Die Stufe 4 der Lärmkartierung gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie ist in Thüringen abgeschlossen. Die Gemeinde Dornheim hat die Pflicht einen Lärmaktionsplan aufzustellen, da in der Lärmkartierung 2022 eine Lärmkarte für die Gemeinde Dornheim erstellt wurde. Diese Verpflichtung ist durch die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission abgestimmt und akzeptiert wurden.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) stellt die aktualisierten Lärmkarten für ganz Thüringen bereit. Damit wird die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen für Bürger und Kommunen sichtbar. Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen von Lärm betroffene Kommunen, soweit erforderlich, bis Juli 2024 Aktionspläne zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm erarbeiten und bei der EU-Kommission vorlegen.
In Thüringen wurde im Rahmen der Kartierung die durch Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB (A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00 – 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00 – 06:00 Uhr.
Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung sind gemäß Artikel 9 der EZ-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i.V.m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – ThürImZVO bekannt zu machen.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind im Internet unter "Kartendienst des TLUBN" veröffentlicht. Das TLUBN stellt die „Lärmkarte Straßenverkehr“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung öffentlich zur Verfügung.
Die Stufe 4 der Lärmkartierung gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie ist in Thüringen abgeschlossen. Die Gemeinde Alkersleben hat die Pflicht einen Lärmaktionsplan aufzustellen, da in der Lärmkartierung 2022 eine Lärmkarte für die Gemeinde Alkersleben erstellt wurde. Diese Verpflichtung ist durch die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission abgestimmt und akzeptiert wurden.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) stellt die aktualisierten Lärmkarten für ganz Thüringen bereit. Damit wird die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen für Bürger und Kommunen sichtbar. Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen von Lärm betroffene Kommunen, soweit erforderlich, bis Juli 2024 Aktionspläne zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm erarbeiten und bei der EU-Kommission vorlegen.
In Thüringen wurde im Rahmen der Kartierung die durch Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB (A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00 – 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00 – 06:00 Uhr.
Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung sind gemäß Artikel 9 der EZ-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i.V.m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – ThürImZVO bekannt zu machen.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind im Internet unter "Kartendienst des TLUBN" veröffentlicht. Das TLUBN stellt die „Lärmkarte Straßenverkehr“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung öffentlich zur Verfügung.
öffentliche Auslegung der 3. Änderung vom 14.06.2022
In der nachstehenden Präsentation erfahren Sie viel über die Aktivitäten und die finanzielle Situation der Gemeinden der VG Riechheimer Berg, erhalten Erläuterungen wie sich eine Zusammenlegung der Gemeinden auswirkt und bekommen Hinweise auf die noch zu treffenden Entscheidungen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Rudolf Neubig, Gemeinschaftsvorsitzender, Tel. 036200 / 62411.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Ilm-Kreises, des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Landkreises Sonneberg hat zum Stichtag 01.01.2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Im Geoportal Thüringen (www.geoportal-th.de) sind die Bodenrichtwerte kreisweise oder thüringenweit im Shape-Format erhältlich. In eigene Geoinformationssysteme können die Daten auch als Web Map Service (WMS) bzw. als Web Feature Service (WFS) integriert werden. Der Freistaat Thüringen gestattet die kostenfreie kommerzielle und nichtkommerzielle Weiterverwendung der Bodenrichtwerte.
Mit dem „Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)“ werden die Bodenrichtwerte unter www.bodenrichtwerte-th.de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Anschrift:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Ilm-Kreises, des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Landkreises Sonneberg
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenpflegeheim im Park Elxleben“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB 03.01.2022-04.02.2022
Am Flugplatz 10
99310 Osthausen-Wülfershausen
Telefon: 036200/6240
Fax: 036200/62444
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