• Sitzung des Gemeinderates Bösleben-Wüllersleben

    Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Bösleben-Wüllersleben findet am Donnerstag, dem 21. März 2024, um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Bösleben statt.

  • Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie" Mittelthüringen

    Offene Fragen der Gemeinde Witzleben OT Ellichleben zu Ausweisung des Gebietes W26 als Vorranggebiet

  • Aktuelle Hebesätze der Gemeinden

    Gemeinde Alkersleben

    Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  300 v.H.

    Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

    Gewerbesteuer: 450 v.H.

    Gemeinde Bösleben-Wüllersleben

    Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  350 v.H.

    Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

    Gewerbesteuer: 400 v.H.

    Gemeinde Dornheim

    Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  400 v.H.

    Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

    Gewerbesteuer: 400 v.H.

    Gemeinde Elleben

    Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  400 v.H.

    Grundsteuer B  Grundstücke: 500 v.H.

    Gewerbesteuer: 400 v.H.

    Gemeinde Elxleben

    Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  320 v.H.

    Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

    Gewerbesteuer: 400 v.H.

    Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

    Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  400 v.H.

    Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

    Gewerbesteuer: 400 v.H.

    Gemeinde Witzleben

    Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  330 v.H.

    Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

    Gewerbesteuer: 400 v.H. 

     

     

  • Entscheidungsgrundlage für die Bildung einer Landgemeinde

    In der nachstehenden Präsentation erfahren Sie viel über die Aktivitäten und die finanzielle Situation der Gemeinden der VG Riechheimer Berg, erhalten Erläuterungen wie sich eine Zusammenlegung der Gemeinden auswirkt und bekommen Hinweise auf die noch zu treffenden Entscheidungen.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich an Rudolf Neubig, Gemeinschaftsvorsitzender, Tel. 036200 / 62411.

  • Einwohnermeldeamt und Standesamt für das Gebiet der VG "Riechheimer Berg"

    Das Einwohnermeldeamt und Standesamt der VG "Riechheimer Berg" befindet sich in der Stadt Arnstadt, Markt 1, Telefon 03628 / 7456.  Die Hotline des Rathauses unter 03628 / 7456 steht Ihnen von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Verfügung. E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Online-Terminvergabe unter www.arnstadt.de/termin. Die Terminvergabe funktioniert auf allen Endgeräten, ist intuitiv bedienbar und selbsterklärend.    

  • E-Rechnung

    Die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ stellt die  Möglichkeit bereit, E-Rechnungen über eine zentrale Rechnungseingangsplattform zu empfangen.

    Die zentrale Rechnungseingangsplattform steht für die Thüringer Landesbehörden, die teilnehmenden Kommunen und Landkreise des Freistaats Thüringen zur Verfügung und kann über www.verwaltung.thueringen.de erreicht werden. Weiterhin ist ein Direktaufruf möglich über die URL https://xrechnung-bdr.de.

    Zentrale Rechnungseingangsplattform: https://xrechnung-bdr.de

    Über die zentrale Rechnungseingangsplattform können Auftragnehmer/Auftragnehmerinnen ihre elektronischen Rechnungen erfassen oder bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen. Die elektronischen Rechnungen werden nach dem erfolgreichen Erfassen/Hochladen als eingereicht und damit als dem Empfänger/ der Empfängerin zugestellt angesehen.

    Leitweg-ID für die VG und Mitgliedsgemeinden:

    Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“

    16070090-0001-14

    Gemeinde Alkersleben

    16070001-0001-89

    Gemeinde Bösleben-Wüllersleben

    16070006-0001-51
    Gemeinde Dornheim                                                16070008-0001-94
    Gemeinde Elleben                                                    16070012-0001-83
    Gemeinde Elxleben                                                  16070013-0001-56

    Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

    16070041-0001-76

    Gemeinde Witzleben

    16070054-0001-16

    Was ist eine Leitweg-ID?

    Die Leitweg-ID ist eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung.

    Diese ist bei der Übermittlung einer E-Rechnung zwingend anzugeben.

    Es sind folgende Nutzungshinweise zu beachten:

    Bei der Anschrift auf der E-Rechnung ist die Angabe der Dienststelle zwingend notwendig!

    Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“
    Zentraler Rechnungseingang
    Gemeinde ….
    Am Flugplatz 10
    99310 Osthausen-Wülfershausen

    Anlagen dürfen die maximal zulässige Dateigröße von 10 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 beschränkt. Zusätzlich ist zu beachten, dass Texteintragungen in der E-Mail nicht berücksichtigt werden. Folgende Formate können als rechnungsbegleitende Anlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden: PDF-Dokumente, Bilder (JPEG)

     

Am Flugplatz 10
99310 Osthausen-Wülfershausen
Telefon: 036200/6240
Fax: 036200/62444
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft
  • Montag:
    09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
  • Dienstag:
    09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 18.00 Uhr
  • Mittwoch:
    geschlossen
  • Donnerstag:
    09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
  • Freitag:
    09.00 - 12.00 Uhr
Zahlreiche Projekte in unseren Mitgliedsgemeinden werden mit Fördermitteln finanziert und/oder co-finanziert. Erhalten Sie HIER eine Übersicht dieser Projekte.