unbefristet und in Teilzeit (20 Stunden/Woche)
Ihr Hauptaufgabengebiet ist das Anordnungswesen sowie die Unterstützung bei der Haushaltsplanung.
unbefristet und in Vollzeit (39 Stunden/Woche)
Ihre Hauptaufgabe im Hauptamt ist die Personalverwaltung. Weitere Aufgaben sind die Verwaltung der Versicherungen und die Betreuung der verschiedenen Wahlen.
Der Ilm-Kreis, der Landkreis Gotha und die Landeshauptstadt Erfurt erstellen im Zeitraum 2022/23 eine „Siedlungsflächenkonzeption Erfurter Kreuz“. Das Konzept befasst sich mit der zu erwartenden Einwohner-, Arbeitsmarkt- und Wohnentwicklung bis zum Jahr 2035.
Städte und Gemeinden des Projektgebiets | Bildrechte: Timourou und Büro für urbane Projekte, Leipzig
Hintergrund ist, dass zunehmend mehr Wohnraum in und um Erfurt benötigt wird. Zum einen durch Einheimische, die ihre Wohnsituation verändern wollen (z.B. durch Umzug in eine kleinere Wohnung oder Wohnung mit anderer Ausstattung oder auch durch Umzug in die Stadt oder in ein Haus mit Garten). Durch die Entstehung neuer Arbeitsplätze am Erfurter Kreuz werden noch einmal mehr Wohnungen gebraucht werden, da zahlreiche Arbeitskräfte in die Region ziehen werden. Berechnungen zufolge werden bis 2033 rund 4.200 zusätzliche Arbeitskräfte eine Wohnung im Betrachtungsraum suchen.
Die Modellierungen gehen davon aus, dass bis 2035 insgesamt 3.160 Einfamilienhäuser und 6.580 Wohnungen (überwiegend zur Miete) mehr benötigt werden. Was bedeutet diese Wohnungsnachfrage für die Städte Erfurt, Arnstadt und Gotha sowie die ländlichen Zwischenräume und Randgebiete?
Die Nachfrage wird teilweise in noch vorhandene leerstehende Wohnungen fließen.
Ein großer Teil wird jedoch neu zu bauen sein. Dies kann sowohl durch die Bebauung von Baulücken, die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohngebäuden oder auch das Teilen von Wohnungen im Zuge einer Sanierung geschehen. Eine große Rolle wird jedoch die Errichtung von Wohnungen auf neuen Bauflächen spielen.
Die Siedlungsflächenkonzeption soll den Einstieg in eine landkreis- und gemeindeübergreifend abgestimmte Entwicklung darstellen. Denn um Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt oder die Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden, bedarf es gemeinsamer Zielsetzungen, Strategien und Absprachen.
Über verschiedene Formate wirken die Kommunalpolitik und -verwaltung, Wirtschaft, Verkehrsverbände sowie die Wohnungswirtschaft an dem Projekt mit. Mit Hilfe einer Online-Umfrage soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Vorstellungen und Einschätzungen zum Thema Wohnraum und Siedlungsentwicklung mitzuteilen.
Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme an der Umfrage ein. Sie dauert ca. 8-10 Minuten und ist anonym.
https://www.survio.com/survey/d/J8Q3B3E2M1U9A2A1U
Weiterhin können Sie auch persönlich mit den Bearbeitern der Konzeption in den Dialog treten und dort an der Befragung teilnehmen. Die Möglichkeit hierzu besteht jeweils von 10.00-18.00 Uhr am:
• 23.05.2023 in Friemar, Gemeindeverwaltung, Dr.-Külz-Straße 4
• 24.05.2023 in Neudietendorf, Bürgersaal Drei Rosen, Zinzendorfstraße 1
• 24.05.2023 in Stadtilm, Bibliothek, Straße der Einheit 1
Für Rückfragen und Anmerkungen steht Ihnen Herr Paul vom „Büro für urbane Projekte“ zur Verfügung. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Bekanntmachung der Öffentlichkeit über die Veröffentlichung der Lärmkarten 2022
Die Stufe 4 der Lärmkartierung gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie ist in Thüringen abgeschlossen. Die Gemeinde Dornheim hat die Pflicht einen Lärmaktionsplan aufzustellen, da in der Lärmkartierung 2022 eine Lärmkarte für die Gemeinde Dornheim erstellt wurde. Diese Verpflichtung ist durch die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission abgestimmt und akzeptiert wurden.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) stellt die aktualisierten Lärmkarten für ganz Thüringen bereit. Damit wird die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen für Bürger und Kommunen sichtbar. Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen von Lärm betroffene Kommunen, soweit erforderlich, bis Juli 2024 Aktionspläne zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm erarbeiten und bei der EU-Kommission vorlegen.
In Thüringen wurde im Rahmen der Kartierung die durch Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB (A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00 – 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00 – 06:00 Uhr.
Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung sind gemäß Artikel 9 der EZ-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i.V.m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – ThürImZVO bekannt zu machen.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind im Internet unter "Kartendienst des TLUBN" veröffentlicht. Das TLUBN stellt die „Lärmkarte Straßenverkehr“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung öffentlich zur Verfügung.
Die Stufe 4 der Lärmkartierung gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie ist in Thüringen abgeschlossen. Die Gemeinde Alkersleben hat die Pflicht einen Lärmaktionsplan aufzustellen, da in der Lärmkartierung 2022 eine Lärmkarte für die Gemeinde Alkersleben erstellt wurde. Diese Verpflichtung ist durch die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission abgestimmt und akzeptiert wurden.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) stellt die aktualisierten Lärmkarten für ganz Thüringen bereit. Damit wird die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen für Bürger und Kommunen sichtbar. Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen von Lärm betroffene Kommunen, soweit erforderlich, bis Juli 2024 Aktionspläne zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm erarbeiten und bei der EU-Kommission vorlegen.
In Thüringen wurde im Rahmen der Kartierung die durch Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB (A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00 – 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00 – 06:00 Uhr.
Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung sind gemäß Artikel 9 der EZ-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i.V.m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – ThürImZVO bekannt zu machen.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind im Internet unter "Kartendienst des TLUBN" veröffentlicht. Das TLUBN stellt die „Lärmkarte Straßenverkehr“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung öffentlich zur Verfügung.
öffentliche Auslegung der 3. Änderung vom 14.06.2022
In der nachstehenden Präsentation erfahren Sie viel über die Aktivitäten und die finanzielle Situation der Gemeinden der VG Riechheimer Berg, erhalten Erläuterungen wie sich eine Zusammenlegung der Gemeinden auswirkt und bekommen Hinweise auf die noch zu treffenden Entscheidungen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Rudolf Neubig, Gemeinschaftsvorsitzender, Tel. 036200 / 62411.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Ilm-Kreises, des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Landkreises Sonneberg hat zum Stichtag 01.01.2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Im Geoportal Thüringen (www.geoportal-th.de) sind die Bodenrichtwerte kreisweise oder thüringenweit im Shape-Format erhältlich. In eigene Geoinformationssysteme können die Daten auch als Web Map Service (WMS) bzw. als Web Feature Service (WFS) integriert werden. Der Freistaat Thüringen gestattet die kostenfreie kommerzielle und nichtkommerzielle Weiterverwendung der Bodenrichtwerte.
Mit dem „Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)“ werden die Bodenrichtwerte unter www.bodenrichtwerte-th.de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Anschrift:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Ilm-Kreises, des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Landkreises Sonneberg
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenpflegeheim im Park Elxleben“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB 03.01.2022-04.02.2022
Der Bebauungsplan liegt in originaler Genehmigungsfassung in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft zu jedermanns Einsicht aus.
Das Einwohnermeldeamt und Standesamt der VG "Riechheimer Berg" befindet sich in der Stadt Arnstadt, Markt 1, Telefon 03628 / 7456. Die Hotline des Rathauses unter 03628 / 7456 steht Ihnen von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Verfügung. E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Online-Terminvergabe unter www.arnstadt.de/termin. Die Terminvergabe funktioniert auf allen Endgeräten, ist intuitiv bedienbar und selbsterklärend.
Am Flugplatz 10
99310 Osthausen-Wülfershausen
Telefon: 036200/6240
Fax: 036200/62444
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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