EU-Umgebungslärmrichtlinie Gemeinden Alkersleben und Dornheim

EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Bekanntmachung der Öffentlichkeit über die Veröffentlichung der Lärmkarten 2022

Die Stufe 4 der Lärmkartierung gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie ist in Thüringen abgeschlossen. Die Gemeinde Dornheim hat die Pflicht einen Lärmaktionsplan aufzustellen, da in der Lärmkartierung 2022 eine Lärmkarte für die Gemeinde Dornheim erstellt wurde. Diese Verpflichtung ist durch die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission abgestimmt und akzeptiert wurden.

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) stellt die aktualisierten Lärmkarten für ganz Thüringen bereit. Damit wird die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen für Bürger und Kommunen sichtbar. Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen von Lärm betroffene Kommunen, soweit erforderlich, bis Juli 2024 Aktionspläne zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm erarbeiten und bei der EU-Kommission vorlegen.

In Thüringen wurde im Rahmen der Kartierung die durch Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB (A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00 – 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00 – 06:00 Uhr.

Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung sind gemäß Artikel 9 der EZ-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i.V.m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – ThürImZVO bekannt zu machen.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind im Internet unter "Kartendienst des TLUBN" veröffentlicht. Das TLUBN stellt die „Lärmkarte Straßenverkehr“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung öffentlich zur Verfügung.


Die Stufe 4 der Lärmkartierung gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie ist in Thüringen abgeschlossen. Die Gemeinde Alkersleben hat die Pflicht einen Lärmaktionsplan aufzustellen, da in der Lärmkartierung 2022 eine Lärmkarte für die Gemeinde Alkersleben erstellt wurde. Diese Verpflichtung ist durch die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission abgestimmt und akzeptiert wurden.

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) stellt die aktualisierten Lärmkarten für ganz Thüringen bereit. Damit wird die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen für Bürger und Kommunen sichtbar. Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen von Lärm betroffene Kommunen, soweit erforderlich, bis Juli 2024 Aktionspläne zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm erarbeiten und bei der EU-Kommission vorlegen.

In Thüringen wurde im Rahmen der Kartierung die durch Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB (A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00 – 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00 – 06:00 Uhr.

Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung sind gemäß Artikel 9 der EZ-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i.V.m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – ThürImZVO bekannt zu machen.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind im Internet unter "Kartendienst des TLUBN" veröffentlicht. Das TLUBN stellt die „Lärmkarte Straßenverkehr“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung öffentlich zur Verfügung.

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