ZAHLUNG Grundsteuer 2025
Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundlage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert sowie die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Das Grundsteuer-Reformgesetz, welches 2019 verabschiedet wurde, beinhaltet neue gesetzliche Regelungen, die ab 01.01.2025 ihre Anwendung finden.
Alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide, die auf den bisherigen Bewertungsverfahren (Einheitsbewertung) beruhen und vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, werden gem. § 266 Abs. 4 Satz 1 und 2 Bewertungsgesetz kraft Gesetzes mit Ablauf des 31.12.2024 aufgehoben.
Die Gemeinden erheben auf Grundlage der von den Finanzämtern neu festgestellten Werte die Grundsteuer ab dem 01.01.2025.
Sofern uns ein Messbetragsbescheid vom Finanzamt vorliegt, erhält jeder Steuerpflichtige im ersten Quartal 2025 einen neuen Steuerbescheid.
Hiermit möchten wir Sie bitten, nicht auf Grundlage der alten Bescheide Ihre Grundsteuer zu bezahlen sowie eventuelle Daueraufträge zu beenden.
Sofern Sie in der Vergangenheit eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung Ihrer Grundsteuer erteilt haben, gibt es für Sie keinen Handlungbedarf. Die Mandatsreferenzen (bzgl. der erteilten Einzugsermächtigung) bleiben bestehen
Es kommt kein Grundstückseigentümer in Zahlungsverzug, der noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten hat.