Herzlich Willkommen auf den Seiten der

Verwaltungsgemeinschaft

Riechheimer Berg

die Ihnen einen Überblick über deren Mitgliedgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben sowie die Verwaltung und die Kindertageseinrichtungen geben.

  • Alkersleben

    Alkersleben

  • Bösleben-Wüllersleben

    Bösleben-Wüllersleben

  • Dornheim

    Dornheim

  • Elleben

    Elleben

  • Elxleben

    Elxleben

  • Osthausen

    Osthausen

  • Witzleben

    Witzleben

    Aktuelles
    • Sitzung des Gemeinderates Elleben

      Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Elleben findet am Montag, dem 28.04.2025, um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in 99334 Riechheim, Hauptstraße 20, statt 

    • Vollsperrung zwischen Stadtilm und Wüllersleben

      Sanierung der Landesstraße L1049 zwischen Stadtilm und Wüllersleben - Vollsperrung vom 05.05.2025 bis ca. 16.08.2025

      Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beabsichtigt im Zeitraum vom 05.05.2025 bis ca. 16.08.2025 die Sanierung der Landesstraße L 1049 zwischen Stadtilm und Wüllersleben. Der Bauanfang befindet sich am Abzweig L 1048 am Friedhof Stadtilm und das Bauende vor der Ortslage Wüllersleben. Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung durchgeführt. Vorgesehen ist eine generelle Erneuerung der Deck- und Binderschicht, in Teilbereichen eine Bankettsicherung und eine Randstabilisierung. Veränderungen am Kabel- und Leitungsbestand sind nicht vorgesehen. Hierzu wird eine großräumige Umleitung eingerichtet. Sie erfolgt von Stadtilm über die L 1048 bis Marlishausen. Von dort über die Kreisstraße K 28 nach Wüllersleben und umgekehrt. 

    • ZAHLUNG Grundsteuer 2025

      Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundlage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert sowie die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

      Das Grundsteuer-Reformgesetz, welches 2019 verabschiedet wurde, beinhaltet neue gesetzliche Regelungen, die ab 01.01.2025 ihre Anwendung finden.

      Alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide, die auf den bisherigen Bewertungsverfahren (Einheitsbewertung) beruhen und vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, werden gem. § 266 Abs. 4 Satz 1 und 2 Bewertungsgesetz kraft Gesetzes mit Ablauf des 31.12.2024 aufgehoben.

      Die Gemeinden erheben auf Grundlage der von den Finanzämtern neu festgestellten Werte die Grundsteuer ab dem 01.01.2025.

      Sofern uns ein Messbetragsbescheid  vom Finanzamt vorliegt, erhält jeder Steuerpflichtige im ersten Quartal 2025 einen neuen Steuerbescheid.

      Hiermit möchten wir Sie bitten, nicht auf Grundlage der alten Bescheide Ihre Grundsteuer zu bezahlen sowie eventuelle Daueraufträge zu beenden.

      Sofern Sie in der Vergangenheit eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung Ihrer Grundsteuer erteilt haben, gibt es für Sie keinen Handlungbedarf. Die Mandatsreferenzen (bzgl. der erteilten Einzugsermächtigung) bleiben bestehen

      Es kommt kein Grundstückseigentümer in Zahlungsverzug, der noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten hat.

    • Aktuelle Hebesätze der Gemeinden

      Gemeinde Alkersleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  300 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 450 v.H.

      Gemeinde Bösleben-Wüllersleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  350 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Dornheim

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  400 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Elleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  400 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 500 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Elxleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  320 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  400 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Witzleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  330 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H. 

       

       

    • Einwohnermeldeamt und Standesamt für das Gebiet der VG "Riechheimer Berg"

      Das Einwohnermeldeamt und Standesamt der VG "Riechheimer Berg" befindet sich in der Stadt Arnstadt, Markt 1, Telefon 03628 / 7456.  Die Hotline des Rathauses unter 03628 / 7456 steht Ihnen von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Verfügung. E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Online-Terminvergabe unter www.arnstadt.de/termin. Die Terminvergabe funktioniert auf allen Endgeräten, ist intuitiv bedienbar und selbsterklärend.    

    Am Flugplatz 10
    99310 Osthausen-Wülfershausen
    Telefon: 036200/6240
    Fax: 036200/62444
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft
    • Montag:
      09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
    • Dienstag:
      09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 18.00 Uhr
    • Mittwoch:
      geschlossen
    • Donnerstag:
      09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
    • Freitag:
      09.00 - 12.00 Uhr
    Zahlreiche Projekte in unseren Mitgliedsgemeinden werden mit Fördermitteln finanziert und/oder co-finanziert. Erhalten Sie HIER eine Übersicht dieser Projekte.