die Ihnen einen Überblick über deren Mitgliedgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben sowie die Verwaltung und die Kindertageseinrichtungen geben.
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte für die Bundestagswahl am 23.02.2025 können Sie die Briefwahl auch online beantragen.
Wählen Sie hierzu bitte den entsprechenden unten stehenden Link aus.
Hinweis: Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich erst ab dem 06. Februar 2025, da aufgrund der gesetzlichen Fristen für die Aufstellung und Zulassung der Wahlvorschläge die Stimmzettel erst Anfang Februar gedruckt werden können.
Witzleben, Achelstädt, Ellichleben
Der Wahlscheinantrag kann auch mit einer formlosen E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gestellt werden. Die erforderlichen Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Wohnanschrift müssen im Antrag unbedingt enthalten sein.
Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundlage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert sowie die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Das Grundsteuer-Reformgesetz, welches 2019 verabschiedet wurde, beinhaltet neue gesetzliche Regelungen, die ab 01.01.2025 ihre Anwendung finden.
Alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide, die auf den bisherigen Bewertungsverfahren (Einheitsbewertung) beruhen und vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, werden gem. § 266 Abs. 4 Satz 1 und 2 Bewertungsgesetz kraft Gesetzes mit Ablauf des 31.12.2024 aufgehoben.
Die Gemeinden erheben auf Grundlage der von den Finanzämtern neu festgestellten Werte die Grundsteuer ab dem 01.01.2025.
Sofern uns ein Messbetragsbescheid vom Finanzamt vorliegt, erhält jeder Steuerpflichtige im ersten Quartal 2025 einen neuen Steuerbescheid.
Hiermit möchten wir Sie bitten, nicht auf Grundlage der alten Bescheide Ihre Grundsteuer zu bezahlen sowie eventuelle Daueraufträge zu beenden.
Sofern Sie in der Vergangenheit eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung Ihrer Grundsteuer erteilt haben, gibt es für Sie keinen Handlungbedarf. Die Mandatsreferenzen (bzgl. der erteilten Einzugsermächtigung) bleiben bestehen
Es kommt kein Grundstückseigentümer in Zahlungsverzug, der noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten hat.
Gemeinde Alkersleben
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 300 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 450 v.H.
Gemeinde Bösleben-Wüllersleben
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 350 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Gemeinde Dornheim
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 400 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Gemeinde Elleben
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 400 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 500 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Gemeinde Elxleben
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 320 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Gemeinde Osthausen-Wülfershausen
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 400 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Gemeinde Witzleben
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 330 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Das Einwohnermeldeamt und Standesamt der VG "Riechheimer Berg" befindet sich in der Stadt Arnstadt, Markt 1, Telefon 03628 / 7456. Die Hotline des Rathauses unter 03628 / 7456 steht Ihnen von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Verfügung. E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Online-Terminvergabe unter www.arnstadt.de/termin. Die Terminvergabe funktioniert auf allen Endgeräten, ist intuitiv bedienbar und selbsterklärend.
Die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ stellt die Möglichkeit bereit, E-Rechnungen über eine zentrale Rechnungseingangsplattform zu empfangen.
Die zentrale Rechnungseingangsplattform steht für die Thüringer Landesbehörden, die teilnehmenden Kommunen und Landkreise des Freistaats Thüringen zur Verfügung und kann über www.verwaltung.thueringen.de erreicht werden. Weiterhin ist ein Direktaufruf möglich über die URL https://xrechnung-bdr.de.
Zentrale Rechnungseingangsplattform: https://xrechnung-bdr.de
Über die zentrale Rechnungseingangsplattform können Auftragnehmer/Auftragnehmerinnen ihre elektronischen Rechnungen erfassen oder bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen. Die elektronischen Rechnungen werden nach dem erfolgreichen Erfassen/Hochladen als eingereicht und damit als dem Empfänger/ der Empfängerin zugestellt angesehen.
Leitweg-ID für die VG und Mitgliedsgemeinden:
Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ |
16070090-0001-14 |
Gemeinde Alkersleben |
16070001-0001-89 |
Gemeinde Bösleben-Wüllersleben |
16070006-0001-51 |
Gemeinde Dornheim | 16070008-0001-94 |
Gemeinde Elleben | 16070012-0001-83 |
Gemeinde Elxleben | 16070013-0001-56 |
Gemeinde Osthausen-Wülfershausen |
16070041-0001-76 |
Gemeinde Witzleben |
16070054-0001-16 |
Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ist eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung.
Diese ist bei der Übermittlung einer E-Rechnung zwingend anzugeben.
Es sind folgende Nutzungshinweise zu beachten:
Bei der Anschrift auf der E-Rechnung ist die Angabe der Dienststelle zwingend notwendig!
Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“
Zentraler Rechnungseingang
Gemeinde ….
Am Flugplatz 10
99310 Osthausen-Wülfershausen
Anlagen dürfen die maximal zulässige Dateigröße von 10 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 beschränkt. Zusätzlich ist zu beachten, dass Texteintragungen in der E-Mail nicht berücksichtigt werden. Folgende Formate können als rechnungsbegleitende Anlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden: PDF-Dokumente, Bilder (JPEG)
Am Flugplatz 10
99310 Osthausen-Wülfershausen
Telefon: 036200/6240
Fax: 036200/62444
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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