Herzlich Willkommen auf den Seiten der

Verwaltungsgemeinschaft

Riechheimer Berg

die Ihnen einen Überblick über deren Mitgliedgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben sowie die Verwaltung und die Kindertageseinrichtungen geben.

  • Alkersleben

    Alkersleben

  • Bösleben-Wüllersleben

    Bösleben-Wüllersleben

  • Dornheim

    Dornheim

  • Elleben

    Elleben

  • Elxleben

    Elxleben

  • Osthausen

    Osthausen

  • Witzleben

    Witzleben

    Aktuelles
    • Vollsperrung zwischen Elxleben und Bösleben

      Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beabsichtigt im Zeitraum vom 08.09.2025 bis ca. 19.09.2025 die Fahrbahnsanierung der Landesstraße L 1049 zwischen den Orten Elxleben und Bösleben. Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung in 2 Bauabschnitten durchgeführt. Die Umleitungen je Bauabschnitt werden wie folgt geführt:

      1. Bauabschnitt: Elxleben - Kreisverkehr Alkersleben:  ab Werningsleben - Elleben - Osthausen - Wülfershausen - Kreisverkehr Alkersleben und in Gegenrichtung.

      2. Bauabschnitt: Alkersleben - Bösleben:  ab Wüllersleben - Marlishausen - Alkersleben - Kreisverkehr Alkersleben (vom Abzweig L1049 Stadtilm über L1048 Marlishausen zur K1) und in Gegenrichtung. 

    • Stellenausschreibung

      In der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ mit Sitz in 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10 ist zum 1. März 2026 die Stelle des/der

      hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden (m/w/d)

      zu besetzen.

      Die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ befindet sich im Ilm-Kreis und besteht aus 7 Mitgliedsgemeinden mit insgesamt 4.100 Einwohnern. Die Mitgliedsgemeinden sind: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben. Nähere Informationen über unsere Verwaltung erhalten Sie unter www.vg-riechheimer-berg.de 
      Der/Die Gemeinschaftsvorsitzende wird nach der Wahl durch die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre (§ 48 Absatz 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung –ThürKO-). 
      Die Stelle ist nach der Thüringer Kommunalbesoldungsverordnung –ThürKomBesV- mit der Besoldungsgruppe A 14 bewertet. 
      Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit -ThürDaufwEV- gewährt.

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    • Gemeinde Elleben

      Entwurf Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben

      Bekanntmachung der Gemeinde Elleben 
      Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
      Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ 
      (Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Hinter den Gärten“) 
      Die Gemeinde Elleben hat beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Hinter den Gärten“ einzuleiten und in diesem Zuge den Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ aufzustellen. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ geführt. 

      Alle Dokumente:

      1. Bekanntmachung
      2. Zeichnerische Festsetzungen der Planzeichnung (Teil A) in der Fassung vom April 2025
      3. Textliche Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom April 2025
      4. Begründung in der Fassung vom April 2025
      5. Umweltbericht mit Anlagen in der Fassung vom April 2025 (eine Datei)
      6. Artenschutzfachbeitrag - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 02.12.2024
      7. Umweltbezogene Informationen.
    • Aktuelle Hebesätze der Gemeinden

      Gemeinde Alkersleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  300 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 450 v.H.

      Gemeinde Bösleben-Wüllersleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  350 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Dornheim

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  400 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Elleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  400 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 500 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Elxleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  320 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  400 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Witzleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  330 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H. 

       

       

    • Einwohnermeldeamt und Standesamt für das Gebiet der VG "Riechheimer Berg"

      Das Einwohnermeldeamt und Standesamt der VG "Riechheimer Berg" befindet sich in der Stadt Arnstadt, Markt 1, Telefon 03628 / 7456.  Die Hotline des Rathauses unter 03628 / 7456 steht Ihnen von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Verfügung. E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Online-Terminvergabe unter www.arnstadt.de/termin. Die Terminvergabe funktioniert auf allen Endgeräten, ist intuitiv bedienbar und selbsterklärend.    

    Am Flugplatz 10
    99310 Osthausen-Wülfershausen
    Telefon: 036200/6240
    Fax: 036200/62444
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft
    • Montag:
      09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
    • Dienstag:
      09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 18.00 Uhr
    • Mittwoch:
      geschlossen
    • Donnerstag:
      09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
    • Freitag:
      09.00 - 12.00 Uhr
    Zahlreiche Projekte in unseren Mitgliedsgemeinden werden mit Fördermitteln finanziert und/oder co-finanziert. Erhalten Sie HIER eine Übersicht dieser Projekte.